Glossar: Recht und Kennzeichnung
Pfandgesetz, Kennzeichnung, Jugendschutz und Steuern.
A
- Alkoholkennzeichnung (Volumenprozent)
- Angabe des Alkoholgehalts in Volumenprozent auf Getränken mit mehr als 1,2 % vol.
- Alkoholsteuer (Branntweinsteuer)
- Verbrauchsteuer auf Spirituosen und andere Erzeugnisse mit Alkohol, bemessen nach der Menge reinen Alkohols.
- Allergenkennzeichnung
- Pflicht, 14 allergene Stoffe oder Erzeugnisse bei der Kennzeichnung hervorzuheben.
B
- Bezeichnung „alkoholfrei“
- In Deutschland dürfen Getränke mit höchstens 0,5 % vol in der Regel als „alkoholfrei“ bezeichnet werden.
- Biersteuer
- Verbrauchsteuer auf Bier, die sich nach der Menge und dem Stammwürzegehalt richtet.
- Bio-Kennzeichnung (EU-Bio-Logo)
- Gesetzlich geschützter Hinweis auf ökologisch erzeugte Produkte, kontrolliert nach EU-Bio-Verordnung.
D
- DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH)
- Betreiberin des einheitlichen Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen in Deutschland.
E
- e-Zeichen
- Kleines „e“ neben der Füllmenge, das bestätigt, dass die Füllmengenvorgaben der EU eingehalten werden.
- Einwegpfand (Pfandpflicht)
- Gesetzliche Pfandpflicht von 25 Cent auf die meisten Einweg-Getränkeflaschen und -dosen aus Kunststoff, Metall oder Glas.
F
- Füllmenge
- Angabe der in der Verpackung enthaltenen Menge, bei Getränken in Litern, Zentilitern oder Millilitern.
G
- Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
- EU-Schutzzeichen für Erzeugnisse, bei denen mindestens ein Produktionsschritt im genannten Gebiet erfolgt.
- Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
- EU-Qualitätszeichen für Erzeugnisse, die vollständig in einem bestimmten Gebiet erzeugt und verarbeitet werden.
H
- HACCP (Lebensmittelhygiene)
- System zur Erkennung und Beherrschung von Gefahren bei Herstellung und Ausschank von Lebensmitteln.
- Herkunftsangabe
- Hinweis auf das Land oder die Region, aus der ein Erzeugnis stammt, mit Regeln gegen Irreführung.
J
- Jugendschutz (Alkoholabgabe)
- Regeln des Jugendschutzgesetzes, ab welchem Alter alkoholische Getränke abgegeben oder konsumiert werden dürfen.
L
- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
- EU-Verordnung, die vorschreibt, welche Angaben auf verpackten Lebensmitteln stehen müssen.
- Loskennzeichnung
- Pflichtangabe der Charge auf Fertigpackungen, damit Produkte rückverfolgbar sind.
M
- Mehrweg-Angebotspflicht (Gastronomie)
- Seit 2023 müssen Gastronomen und Lieferdienste Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten.
- Mehrwertsteuer auf Getränke
- Für die meisten Getränke gilt der Regelsteuersatz von 19 %; für Milch und bestimmte Milchgetränke der ermäßigte Satz von 7 %.
N
- Nährwertdeklaration
- Tabelle mit Brennwert und Nährstoffen je 100 Milliliter oder Gramm auf verpackten Lebensmitteln.
- Natürliches Mineralwasser (Bezeichnung)
- Amtlich anerkanntes Wasser aus geschützter unterirdischer Quelle, das in der Regel nur eingeschränkt behandelt werden darf.
- Nennvolumen
- Auf der Verpackung angegebenes Volumen, auf das sich die Kennzeichnung der Füllmenge bezieht.
R
- Rücknahmepflicht beim Pfand
- Händler, die pfandpflichtige Einwegverpackungen verkaufen, müssen gleichartige Verpackungen zurücknehmen.
S
- Schankerlaubnis / Gaststättenerlaubnis
- Behördliche Erlaubnis, in einer Gaststätte alkoholische Getränke auszuschenken.
- Schaumweinsteuer
- Verbrauchsteuer auf Sekt und andere Schaumweine, die nach Menge erhoben wird.
- Sulfit-Hinweis
- Verpflichtender Hinweis „enthält Sulfite“ bei mehr als 10 Milligramm Schwefeldioxid je Kilogramm oder Liter.
V
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Bundesgesetz zu Verpackungspflichten (Pfand, Registrierung, Mehrweg); seit 12. August 2026 durch EU-Verordnung und Durchführungsgesetz ersetzt.
- Verpackungsregister LUCID
- Öffentliches Register, in dem Hersteller ihre Verpackungen vor dem Inverkehrbringen anmelden müssen.
- Vorübergehende Gestattung
- Zeitlich befristete Erlaubnis, bei einem Fest oder Event ohne Dauergenehmigung Alkohol auszuschenken.
W
- Weinbezeichnungen (Wein, Landwein, Qualitätswein, Prädikatswein)
- Stufen der Weinqualität nach dem Weinrecht, von Wein ohne Herkunftsangabe bis zum Prädikatswein.
Z
- Zutatenverzeichnis
- Aufstellung der Zutaten eines Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts.