Schaumweinsteuer
Englisch: Sparkling wine duty Auch bekannt als: Sektsteuer
Verbrauchsteuer auf Sekt und andere Schaumweine, die nach Menge erhoben wird.
Auf Schaumwein wie Sekt wird in Deutschland eine eigene Verbrauchsteuer erhoben, die Schaumweinsteuer. Sie ist im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz geregelt und bemisst sich nach der Menge. Zwischenerzeugnisse sind alkoholreiche, aber nicht destillierte Getränke wie Likörweine.
Still-Wein ist von dieser Steuer ausgenommen. Steuerschuldner sind in der Regel Hersteller oder Importeure, die den Betrag im Verkaufspreis weitergeben. Für den Verbraucher ist sie im Preis enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen, wie auch andere Verbrauchsteuern. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
Verwandte Begriffe
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