Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Englisch: Protected Geographical Indication (PGI) Auch bekannt als: g.g.A., ggA, PGI
EU-Schutzzeichen für Erzeugnisse, bei denen mindestens ein Produktionsschritt im genannten Gebiet erfolgt.
Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) verlangt, dass mindestens eine Produktionsstufe in einem bestimmten Gebiet stattfindet und dass ein Zusammenhang zwischen Erzeugnis und Region besteht, etwa durch Ruf oder Eigenschaften. Die Anforderungen sind im Vergleich zur g.U. etwas weniger streng.
Bei Wein entspricht sie in etwa dem Landwein. Typische Beispiele aus dem Getränkebereich sind regionale Biere, Fruchtsäfte, Mineralwässer oder Spirituosen. Der Schutz verhindert, dass der Name von außerhalb der Region genutzt wird. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
Verwandte Begriffe
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)HerkunftsangabeWeinbezeichnungen (Wein, Landwein, Qualitätswein, Prädikatswein)
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