Mehrwertsteuer auf Getränke
Englisch: VAT on drinks Auch bekannt als: Umsatzsteuer Getränke, MwSt Getränke
Für die meisten Getränke gilt der Regelsteuersatz von 19 %; für Milch und bestimmte Milchgetränke der ermäßigte Satz von 7 %.
In Deutschland unterliegen Getränke der Umsatzsteuer, im Alltag Mehrwertsteuer genannt. Für die meisten Getränke gilt der Regelsatz von 19 Prozent, darunter Bier, Wein, Spirituosen, Wasser, Säfte und Softdrinks. Ein ermäßigter Satz von 7 Prozent gilt für Milch und bestimmte Milcherzeugnisse sowie Milchmischgetränke mit Mindestmilchanteil.
Auch beim Pfand ist die Umsatzsteuer zu beachten; Einzelheiten regelt das Steuerrecht. Ergänzend entstehen Verbrauchsteuern, die im Preis enthalten sind. Sätze und Ausnahmen können sich ändern. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
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