Allergenkennzeichnung
Englisch: Allergen labelling Auch bekannt als: Allergene, Sulfitkennzeichnung
Pflicht, 14 allergene Stoffe oder Erzeugnisse bei der Kennzeichnung hervorzuheben.
Nach EU-Recht müssen 14 Stoffgruppen, die häufig Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, bei verpackten Lebensmitteln und Getränken gekennzeichnet werden. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Sulfite, Sellerie und Nüsse. Die Angabe erfolgt im Zutatenverzeichnis, meist durch Hervorhebung im Druck.
Bei Getränken ist besonders die Sulfitkennzeichnung relevant: Wein und viele andere Produkte tragen den Hinweis „enthält Sulfite“. Bei Ausschank offener Ware muss die Gastronomie über enthaltene Allergene informieren, etwa auf Karte oder mündlich. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
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Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)Sulfit-HinweisZutatenverzeichnis
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