Jugendschutz (Alkoholabgabe)
Englisch: Youth protection (alcohol sales) Auch bekannt als: JuSchG, Altersgrenze Alkohol, begleitetes Trinken
Regeln des Jugendschutzgesetzes, ab welchem Alter alkoholische Getränke abgegeben oder konsumiert werden dürfen.
Das Jugendschutzgesetz legt fest, dass Bier, Wein, Sekt und ähnliche Getränke an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden dürfen, alle anderen alkoholischen Getränke, insbesondere Spirituosen und branntweinhaltige Mischgetränke, erst ab 18 Jahren. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren ist der Verzehr von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person erlaubt.
Verkäufer und Gastronomen sind verpflichtet, das Alter im Zweifel zu prüfen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch in Automaten dürfen Alkoholika nur mit wirksamer Alterssicherung angeboten werden. Die Ausnahme des begleiteten Trinkens ab 14 Jahren soll nach einem Kabinettsentwurf vom August 2026 gestrichen werden; der Bundestag hat noch nicht entschieden. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
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