Schankerlaubnis / Gaststättenerlaubnis
Englisch: Licence to serve alcohol Auch bekannt als: Gaststättenerlaubnis, Schankkonzession, Gaststättenkonzession
Behördliche Erlaubnis, in einer Gaststätte alkoholische Getränke auszuschenken.
Wer gewerblich Alkohol ausschenkt, braucht in der Regel eine behördliche Erlaubnis oder zumindest eine Gewerbeanmeldung. Die Zuständigkeit liegt seit der Föderalismusreform bei den Bundesländern, sodass Voraussetzungen und Zuständigkeiten unterschiedlich sein können. In manchen Ländern ist die klassische Gaststättenerlaubnis entfallen, an ihre Stelle tritt die Anzeigepflicht.
Geprüft werden meist Zuverlässigkeit, Eignung der Räume sowie Hygiene- und Lärmschutz. Wer ohne Genehmigung ausschenkt, riskiert Bußgelder. Wer plant, sollte sich vorab bei der zuständigen Gemeinde informieren. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
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