Zutatenverzeichnis
Englisch: Ingredient list Auch bekannt als: Zutatenliste
Aufstellung der Zutaten eines Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts.
Auf verpackten Lebensmitteln müssen Zutaten grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden. Allergene werden hervorgehoben. Zusatzstoffe erscheinen mit Klassenname und Bezeichnung oder E-Nummer.
Für Bier und Spirituosen mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol besteht nach EU-Recht eine Ausnahme von der Pflicht zum Zutatenverzeichnis, allerdings müssen Allergene dennoch angegeben werden. Für Wein, Schaumwein und weinhaltige Erzeugnisse sind Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration dagegen seit dem 8. Dezember 2023 (Herstellungsdatum) Pflicht; die Angaben dürfen per QR-Code bereitgestellt werden. Viele Hersteller anderer Getränke nennen die Zutaten freiwillig. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
Verwandte Begriffe
AllergenkennzeichnungLebensmittelinformationsverordnung (LMIV)Nährwertdeklaration
Mehr aus Recht und Kennzeichnung
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)Schankerlaubnis / GaststättenerlaubnisLoskennzeichnungGeschützte geografische Angabe (g.g.A.)Einwegpfand (Pfandpflicht)e-Zeichen