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Verpackungsregister LUCID

Englisch: Packaging register LUCID Auch bekannt als: LUCID, Verpackungsregister

Öffentliches Register, in dem Hersteller ihre Verpackungen vor dem Inverkehrbringen anmelden müssen.

LUCID ist das Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Wer in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringt, muss sich dort registrieren und die Verpackungsmengen melden, bevor er die Ware verkauft. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem dualen System zur Entsorgung nötig.

Das Register ist öffentlich einsehbar. Händler dürfen systembeteiligungspflichtige Verpackungen nur verkaufen, wenn der Hersteller registriert ist. Pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen sind von der Systembeteiligung befreit, müssen aber ebenfalls im Verpackungsregister angemeldet werden. Rechtsgrundlage ist seit August 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Einzelhändler, die Waren von Herstellern beziehen, sollten prüfen, ob diese im Register eingetragen sind, um Bußgelder zu vermeiden. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.

Verwandte Begriffe

DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH)Einwegpfand (Pfandpflicht)Verpackungsgesetz (VerpackG)

Mehr aus Recht und Kennzeichnung

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