Verpackungsgesetz (VerpackG)
Englisch: Packaging Act (VerpackG) Auch bekannt als: VerpackG, Verpackungsverordnung
Bundesgesetz zu Verpackungspflichten (Pfand, Registrierung, Mehrweg); seit 12. August 2026 durch EU-Verordnung und Durchführungsgesetz ersetzt.
Das Verpackungsgesetz regelte in Deutschland, wie Verpackungen in Verkehr gebracht, zurückgenommen und verwertet werden. Es enthält Vorgaben zur Beteiligung an Systemen für die Entsorgung von Verpackungen, zur Registrierung der Hersteller und zu Mehrwegquoten und Pfandpflichten für Getränkeverpackungen.
Die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen und die Mehrweg-Angebotspflicht in der Gastronomie standen ebenfalls in diesem Gesetz. Es löste 2019 die frühere Verpackungsverordnung ab und wurde zum 12. August 2026 durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Systembeteiligung, Verpackungsregister und Pfandsystem bleiben im Kern bestehen. Hersteller, Importeure und Händler tragen damit Verantwortung dafür, dass Verpackungen ordnungsgemäß angemeldet und entsorgt werden. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
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