Zum Inhalt springen

Einwegpfand (Pfandpflicht)

Englisch: One-way deposit Auch bekannt als: Dosenpfand, Pfandpflicht

Gesetzliche Pfandpflicht von 25 Cent auf die meisten Einweg-Getränkeflaschen und -dosen aus Kunststoff, Metall oder Glas.

In Deutschland gilt für die meisten Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff, Metall und Glas eine Pfandpflicht, die zu einem Pfand von 25 Cent je Verpackung führt. Sie wurde 2003 eingeführt und seitdem schrittweise ausgeweitet. Seit 2022 sind auch alle Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen erfasst, seit 2024 gilt das auch für Milchgetränke in Kunststoffflaschen.

Ausnahmen betreffen bestimmte Getränkearten, beispielsweise Wein und Sekt. Die Pfandpflicht gilt für Füllmengen von 0,1 bis 3 Litern und steht seit August 2026 im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (zuvor im Verpackungsgesetz). Pfandpflichtige Verpackungen tragen ein einheitliches Pfandlogo und können im Handel zurückgegeben werden, der entsprechende Verpackungen verkauft. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.

Verwandte Begriffe

DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH)EinwegflaschePfandVerpackungsgesetz (VerpackG)

Mehr aus Recht und Kennzeichnung

Jugendschutz (Alkoholabgabe)Alkoholkennzeichnung (Volumenprozent)Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)Verpackungsregister LUCIDAllergenkennzeichnungBezeichnung „alkoholfrei“

← Zurück zum Glossar