Rücknahmepflicht beim Pfand
Englisch: Take-back obligation for deposits Auch bekannt als: Rücknahmepflicht, Pfandrückgabe
Händler, die pfandpflichtige Einwegverpackungen verkaufen, müssen gleichartige Verpackungen zurücknehmen.
Wer pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen verkauft, muss gleichartige Verpackungen zurücknehmen und das Pfand erstatten. Gleichartig bedeutet: gleiches Material, etwa Kunststoff, Glas oder Metall. Die Rücknahme ist auch für Verpackungen verpflichtend, die nicht im eigenen Geschäft gekauft wurden. Für kleine Verkaufsflächen gelten Erleichterungen, dann muss nur die im Laden geführte Marke zurückgenommen werden.
Bei Mehrweg regelt die Branche die Rückgabe über die Verträge zwischen Abfüllern und Händlern. Händler sollten ihre Rücknahmeregeln für Kundschaft sichtbar machen. Die Rechtsgrundlage ist seit August 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (zuvor Verpackungsgesetz). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
Verwandte Begriffe
Einwegpfand (Pfandpflicht)LeergutPfandVerpackungsgesetz (VerpackG)
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