Biersteuer
Englisch: Beer duty Auch bekannt als: Biersteuergesetz
Verbrauchsteuer auf Bier, die sich nach der Menge und dem Stammwürzegehalt richtet.
Die Biersteuer ist eine bundesrechtliche Verbrauchsteuer, geregelt im Biersteuergesetz. Bemessungsgrundlage sind die erzeugte Menge Bier und der Stammwürzegehalt, also der Anteil der gelösten Stoffe in der Würze vor der Gärung, angegeben in Grad Plato. Die Steuer entsteht, wenn das Bier aus dem Steuerlager entnommen wird.
Für kleine Brauereien gelten gestaffelte, ermäßigte Steuersätze. Die Steuerhöhe ist im Gesetz festgelegt und kann sich ändern; für Details sind die aktuellen Regelungen und die Zollverwaltung maßgeblich. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
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