Loskennzeichnung
Englisch: Lot marking Auch bekannt als: Chargenkennzeichnung, Losnummer
Pflichtangabe der Charge auf Fertigpackungen, damit Produkte rückverfolgbar sind.
Auf vorverpackten Lebensmitteln muss eine Los- oder Chargennummer stehen, mit der sich die Produktionseinheit identifizieren lässt. Sie wird häufig mit „L“ eingeleitet oder entfällt, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mindestens mit Tag und Monat angegeben ist.
So kann bei Qualitätsproblemen gezielt zurückverfolgt und zurückgerufen werden. Händler und Gastronomen sollten Lieferscheine aufbewahren, um die Herkunft der Ware belegen zu können. Die Pflicht entfällt in bestimmten Fällen, etwa wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mindestens mit Tag und Monat angegeben ist; bei Angabe nur von Monat und Jahr bleibt sie bestehen. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
Verwandte Begriffe
ChargeLebensmittelinformationsverordnung (LMIV)Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
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