Reinheitsgebot
Englisch: Purity law (Reinheitsgebot) Auch bekannt als: Deutsches Reinheitsgebot
Historische Vorschrift von 1516, nach der Bier nur aus Wasser, Malz, Hopfen (und Hefe) bestehen darf; heute im Vorläufigen Biergesetz verankert.
Das Reinheitsgebot geht auf eine Bayerische Landesordnung von 1516 zurück, die als Zutaten für Bier Gerste, Hopfen und Wasser vorsah; die Hefe kam später als bekannte Zutat hinzu. Es gilt als eine der ältesten Lebensmittelvorschriften der Welt.
Heute wirkt es in Deutschland über das Vorläufige Biergesetz fort. Danach dürfen untergärige Biere nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden; bei obergärigen Bieren sind weitere Malze zulässig, etwa Weizenmalz. Zucker darf unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Importierte Biere dürfen in Deutschland auch mit anderen Zutaten verkauft werden. Brauereien weisen häufig freiwillig auf die Einhaltung hin. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.
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