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Brauereibindung

Englisch: Tied house arrangement Auch bekannt als: Bierbindung

Vertragliche Bindung eines Gastronomiebetriebs an eine Brauerei als Bierlieferantin.

Brauereibindung bedeutet, dass ein Gastwirt sein Bier ganz oder überwiegend von einer bestimmten Brauerei beziehen muss. Im Gegenzug unterstützt die Brauerei den Betrieb, etwa mit Zapfanlage, Einrichtung, Zuschüssen oder günstigen Konditionen.

Historisch ist sie weit verbreitet, besonders bei verpachteten Gaststätten. Die Bindung ergibt sich aus dem Bierbezugsvertrag und ist zeitlich begrenzt. Pächtern und Gastwirten wird empfohlen, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Mit der Zeit haben sich in vielen Regionen freie Gaststätten ohne Bindung stärker verbreitet, in denen Bier mehrerer Lieferanten angeboten wird.

Verwandte Begriffe

Getränkelieferungsvertrag (Bierbezugsvertrag)KonditionenRückvergütung

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