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Getränkelieferungsvertrag (Bierbezugsvertrag)

Englisch: Beverage supply contract (beer purchase agreement) Auch bekannt als: Bierbezugsvertrag, Bierlieferungsvertrag, Getränkebezugsvertrag

Vertrag, in dem sich ein Betrieb verpflichtet, Getränke über längere Zeit bei einem bestimmten Lieferanten zu beziehen.

Ein Getränkelieferungsvertrag, bei Bier meist Bierbezugsvertrag genannt, bindet Gastronomie oder Handel über eine vereinbarte Laufzeit an einen Lieferanten. Dieser liefert im Gegenzug oft Vergünstigungen, etwa Rabatte, Zuschüsse, Leihgeräte oder Darlehen.

Wichtig sind Laufzeit, Mindestabnahmemengen, Preise, Kündigung und was bei Betriebsübergabe gilt. Vor Abschluss lohnt eine genaue Prüfung der Bedingungen. Rechtlich gelten Vorschriften über Vertragslaufzeiten und Wettbewerbsrecht. Auch Vereinbarungen zu Leergutführung, Zahlungsfristen und Ersatzlieferungen bei Engpässen gehören üblicherweise in den Vertrag. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften.

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