Rückvergütung
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Englisch: Rebate Auch bekannt als: Bonus, Umsatzbonus, Rückvergütungen
Nachträgliche Erstattung oder Gutschrift des Lieferanten, meist abhängig von der abgenommenen Menge.
Eine Rückvergütung wird nachträglich gewährt, oft am Jahresende, wenn eine vereinbarte Abnahmemenge erreicht wurde. Sie wird als Bonus, Rückvergütung oder Gutschrift bezeichnet und senkt effektiv den Einkaufspreis.
Im Getränkehandel findet man sie in Lieferverträgen zwischen Brauerei und Händler oder Gastwirtschaft. Die genaue Höhe richtet sich nach Menge, Laufzeit und Vertragsbedingungen. Steuerlich ist sie als Preisminderung zu behandeln, hierfür gelten die jeweils geltenden Vorschriften. Für Gastronomie und Handel ist sie ein wichtiger Bestandteil der Kalkulation, weil sie erst am Periodenende tatsächlich fließt.
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