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Brauerei-/Abfüller-eigene Kästen (Eigentümerkennzeichnung)

Brauerei-Eigenpool · Richtwert

Viele Bier- und Getränkekästen bleiben Eigentum des Abfüllers und tragen dessen Namen oder Zeichen als Eigentümerkennzeichnung. Der Kasten wird beim Kauf nur gegen Pfand überlassen.

Rückgabe: Rückgabe im Handel, wo das Gebinde gekauft wurde, bzw. über den Händler an den Abfüller. Pfand für den Kasten üblicherweise 1,50 EUR, Details je Betrieb verschieden.

Leergut in diesem Pool

Angaben ohne Gewähr, Pfandbeträge können je System und Betrieb abweichen. Das ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Rechtstexte und die Angaben des jeweiligen Pfandsystems bzw. Ihres Händlers.