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Einweg-PET-Flasche mit Milch, Saft oder Wein (pfandpflichtig)

Einweg Flasche · Einweg-PET-Flaschen geprüft Deutschland

Bei Einweg-Kunststoffflaschen gelten die Getränkeartenausnahmen nicht: auch Milch, Saft oder Wein in PET sind pfandpflichtig. Dieselbe Füllung im Karton oder in Glas ist pfandfrei.

Wie hoch ist das Pfand?

25 ct

Der Betrag ist gesetzlich vorgegeben bzw. vom Pfandsystem festgelegt. Stand: 2026-10.

Gesetzlich festgelegter Mindestpfand von 25 Cent je Verpackung, einheitlich über das DPG-System erstattet.

Rechtsgrundlage / amtliche Quelle: VerpackDG § 46 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen

Wem gehört es, wer hat es gemacht?

Hersteller des Behälters
verschiedene / nicht belegt

Technische Daten

Material
PET
Farbe
klar
Verschluss
Schraubverschluss
Typische Inhalte
Milch, Saft, Wein

Woran erkenne ich es?

Wie jede Einweg-PET-Flasche mit DPG-Pfandzeichen und Barcode. Unterscheidet sich äußerlich nicht von Wasserflaschen, nur am Inhalt.

Wo gebe ich es ab?

Rückgabe bei jedem Händler, der Einweggetränke dieser Art führt, meist am Rücknahmeautomaten oder an der Kasse; es wird 25 Cent erstattet. Händler unter 200 m² Verkaufsfläche müssen nur Marken aus ihrem Sortiment annehmen.

Quellenlage

Mehrere unabhängige Quellen geprüft. Stand: Oktober 2026.

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen: VerpackDG § 46 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen

Angaben ohne Gewähr, Pfandbeträge können je System und Betrieb abweichen. Das ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Rechtstexte und die Angaben des jeweiligen Pfandsystems bzw. Ihres Händlers.