Einweg-Getränkeverpackung unter 0,1 l oder über 3,0 l (pfandfrei)
Einweg Sonstiges · Container und sonstige Verpackungen geprüft Deutschland
Einwegverpackungen mit weniger als 0,1 Litern oder mehr als 3,0 Litern Inhalt unterliegen nicht der Einwegpfandpflicht, unabhängig von Material und Getränk.
Wie hoch ist das Pfand?
kein Pfand
Für dieses Gebinde fällt kein Pfand an. Stand: 2026-10.
Gesetzlich pfandfrei; es wird kein Pfand erhoben oder erstattet.
Rechtsgrundlage / amtliche Quelle: VerpackDG § 46 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen
Wem gehört es, wer hat es gemacht?
- Pool / Pfandsystem
- nicht eindeutig (je nach Aufdruck: Eigentum des Abfüllers)
- Hersteller des Behälters
- verschiedene / nicht belegt
Technische Daten
- Material
- verschieden
- Typische Inhalte
- verschieden
Woran erkenne ich es?
Nur am Füllvolumen erkennbar; kein DPG-Zeichen.
Wo gebe ich es ab?
Kein Pfand, daher keine Rückgabe gegen Geld. Je nach Material in Altglas-Container, Wertstoffsammlung (gelber Sack/gelbe Tonne) oder Restmüll nach örtlichen Regeln.
Quellenlage
Mehrere unabhängige Quellen geprüft. Stand: Oktober 2026.
Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen: VerpackDG § 46 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen
Angaben ohne Gewähr, Pfandbeträge können je System und Betrieb abweichen. Das ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Rechtstexte und die Angaben des jeweiligen Pfandsystems bzw. Ihres Händlers.