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Einweg-Getränkeverpackung unter 0,1 l oder über 3,0 l (pfandfrei)

Einweg Sonstiges · Container und sonstige Verpackungen geprüft Deutschland

Einwegverpackungen mit weniger als 0,1 Litern oder mehr als 3,0 Litern Inhalt unterliegen nicht der Einwegpfandpflicht, unabhängig von Material und Getränk.

Wie hoch ist das Pfand?

kein Pfand

Für dieses Gebinde fällt kein Pfand an. Stand: 2026-10.

Gesetzlich pfandfrei; es wird kein Pfand erhoben oder erstattet.

Rechtsgrundlage / amtliche Quelle: VerpackDG § 46 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen

Wem gehört es, wer hat es gemacht?

Pool / Pfandsystem
nicht eindeutig (je nach Aufdruck: Eigentum des Abfüllers)
Hersteller des Behälters
verschiedene / nicht belegt

Technische Daten

Material
verschieden
Typische Inhalte
verschieden

Woran erkenne ich es?

Nur am Füllvolumen erkennbar; kein DPG-Zeichen.

Wo gebe ich es ab?

Kein Pfand, daher keine Rückgabe gegen Geld. Je nach Material in Altglas-Container, Wertstoffsammlung (gelber Sack/gelbe Tonne) oder Restmüll nach örtlichen Regeln.

Quellenlage

Mehrere unabhängige Quellen geprüft. Stand: Oktober 2026.

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen: VerpackDG § 46 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen

Angaben ohne Gewähr, Pfandbeträge können je System und Betrieb abweichen. Das ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Rechtstexte und die Angaben des jeweiligen Pfandsystems bzw. Ihres Händlers.